Bei folgenden Themen oder Fragen können Sie sich an die Schulsozialarbeiterin wenden:

  • Unterstützung der Kinder bei konstruktiven Konfliktlösungen
  • Unterstützung bei schulischen Problemen
  • Beratung und Unterstützung bei Antragsstellung für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
  • Beratung in Erziehungsfragen
  • Einzelförderung
  • Soziale Gruppenarbeit
  • Vermittlung von Hilfen
  • Unterstützung bei herausfordernden Lebenssituationen
  • Begleitung von Klassen
  • Ermöglichung von sozialer und kultureller Teilhabe
  • … und vieles mehr…

 

 

Dauerhafte und wiederkehrende Projekte:

 

Beratung und Unterstützung beim Bildungs- und Teilhabepaket

Eltern, die Leistungen empfangen, haben für ihre Kinder Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Es können Anträge zur Kostenübernahme von Ausflügen, Klassenfahrten und Lernförderung gestellt werden. Des Weiteren werden das Mittagessen, Schülerbeförderung sowie soziale und kulturelle Aktivitäten bezuschusst. Zwei Mal im Jahr gibt es das Schulbedarfspaket. Anträge liegen bei der Schulsozialarbeiterin vor. Bei Fragen zu dem Bildungs- und Teilhabepaket steht sie Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Lernförderung direkt an der Schule

Alle Kinder, die Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben können einen Antrag auf Lernförderung stellen. Die Lernförderung wurde durch die Schulsozialarbeiterin direkt an der Schule möglich gemacht. Vorteile sind, dass die Kinder direkt nach dem Unterricht in der Schule bleiben können oder keine weiten Wege nachmittags zur Lernförderung haben. Dazu können Lernförderungskräfte und LehrerInnen sich auf kurzem Wege über die Lernbedarfe der Kinder austauschen.